Harald Weis ist neuer VOG-Obmann

Führungswechsel beim Verband der Südtiroler Obstgenossenschaften (VOG): Auf den bisherigen Obmann Georg Kössler, der sich nach 17 Jahren an der Verbandsspitze nicht mehr der Wahl stellte, folgt Harald Weis.

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Wirtschaft

Weis wurde am Donnerstag im Zuge der VOG-Vollversammlung einstimmig zum neuen Obmann gewählt. Der 55-jährige Traminer verfügt als langjähriger Obmann der Obstgenossenschaft ROEN über umfangreiche Erfahrung in der Südtiroler Apfelwirtschaft und war zuletzt Vize-Obmann des VOG. „Als Obmann möchte ich in den nächsten Jahren die Arbeit im Sinne unserer Bauern verlässlich weiterführen. In einer globalisierten Welt ist der Zusammenschluss in einem starken Verband mit zentraler Vermarktung eine Voraussetzung für den Erfolg unserer Obstwirtschaft“, so Weis. Kössler, der den Verband seit 2008 leitete, hatte bereits im Vorfeld angekündigt, nicht mehr für die Position des Obmanns zu kandidieren. „Ich blicke auf ereignisreiche Jahre zurück, in denen wir wichtige Entwicklungen voranbringen konnten“, erklärt Kössler. „Prägende Schritte waren zuletzt die Einführung der zentralen Vermarktung sowie die Erneuerung unseres Sortiments, die von unseren Bauern mit bedeutenden Investitionen mitgetragen wurde. Heute steht der VOG für einen qualitätsorientierten Apfelanbau, der europaweit führend ist. Der starke Zusammenhalt innerhalb unserer Gemeinschaft stimmt mich mit Blick auf die Zukunft zuversichtlich.“

Neuer Verwaltungsrat bestellt
Im Zuge der Vollversammlung wurde Klaus Weißenegger (OG Grufrut group) zum neuen Vize-Obmann gewählt. Den VOG-Verwaltungsrat vervollständigen Friedrich Alber (OG Kurmark-Unifrut), Thomas Gruber (OG Lana), Andreas Gschleier (OG Biosüdtirol), Alois Oberrauch (OG Fruchthof Überetsch), Markus Pircher (OG CAFA Meran), Johannes Runggaldier (OG Pomus), Georg Scherer (OG Laurin), Markus Stocker (Frubona OG Terlan) und Andreas Sullmann (OG Melix Brixen). Als externer Rechnungsprüfer wurde Stefan Sandrini bestätigt. Der neue Verwaltungsrat tritt seine Arbeit für eine dreijährige Amtsperiode an.

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