Es gibt neue Leitlinien und Fristen für die Hauptuntersuchung von Traktoren mit mehr als 40 kmh.

Traktoren: „Collaudo“ vormerken!

Wie berichtet („Südtiroler Landwirt“ Nr. 4/2026), gibt es für Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 40 Stundenkilometern neue Leitlinien und Fristen für die Hauptuntersuchung der Traktoren.

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Arbeitssicherheit

Betroffen sind bestimmte Traktoren mit Rädern der Kategorien T1b, T2b, T3b, T4b und T5. Seit Dienstag, 26. Mai, können beim Kraftfahrzeugamt des Landes Termine für die Hauptuntersuchung landwirtschaftlicher Traktoren vorgemerkt werden. Die Anmeldung ist entweder direkt an den Schaltern der Landesprüfstelle für Fahrzeuge oder über eine der in Südtirol tätigen Autoagenturen möglich. Von der Pflicht zur Hauptuntersuchung betroffen sind zunächst alle landwirtschaftlichen Traktoren der Kategorien T1b, T2b, T3b, T4b und T5, die zwischen 2017 und 2022 erstmals zugelassen wurden. Die jeweilige Fahrzeugkategorie ist im technischen Beiblatt zum Fahrzeugschein („allegato tecnico“) angeführt, teilweise auch im Fahrzeugschein selbst. Für die Durchführung der Hauptuntersuchung müssen sowohl der Fahrzeugschein als auch das technische Beiblatt den Inspektoren des Kraftfahrzeugamtes vorgelegt werden. Mit dem Dekret Nr. 494/2025 wurden folgende Fristen festgelegt, innerhalb derer die betroffenen Fahrzeuge der Hauptuntersuchung zu unterziehen sind:

  • innerhalb 30. Juni 2026: Traktoren mit Erstzulassung im Zeitraum vom 1. Jänner 2017 bis zum 31. Dezember 2019;
  • innerhalb 31. Dezember 2026: Traktoren mit Erstzulassung im Zeitraum vom 1. Jänner 2020 bis zum 31. Dezember 2022.
  • Traktoren mit Erstzulassung ab dem 1. Jänner 2023, die in eine der vorgenannten Kategorien fallen, unterliegen hingegen dem regulären Prüfungsrhythmus, wonach die erste Hauptuntersuchung vier Jahre nach dem Datum der Erstzulassung und anschließend im Abstand von jeweils zwei Jahren vorzunehmen ist. Ausschlaggebend ist jeweils der Monat der Erstzulassung bzw. der letzten durchgeführten Hauptuntersuchung.

Die betroffenen Bäuerinnen und Bauern müssen selbst prüfen, ob ihre Traktoren in diese Kategorie fallen. Das Kraftfahrzeugamt verfügt hierzu über keine entsprechenden Daten und versendet keine Aufforderung zur Hauptuntersuchung. Wird der Termin für die Hauptuntersuchung beim Kraftfahrzeugamt (motorizzazione) fristgerecht gebucht (vor der gesetzlichen Fälligkeit), darf der Traktor bis zum Prüftermin weiter im Straßenverkehr verwendet werden, ohne Strafen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVo) zu befürchten. Wird der Termin zu spät gebucht (nach der gesetzlichen Fälligkeit), darf man mit dem Traktor nur am Untersuchungstag zur Prüfstelle fahren. 

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