Obstblüte: Bienen schützen

Wie jedes Jahr gilt das Verbot in den Obstbauanlagen, während der Blüte bienengefährdende Pflanzenschutzmittel auszubringen. Das Verbot gilt für die Sorten Cripps Pink, Rosy Glow, Rosy Tess, Rosy Sim und Sekzie . Das Verbot wird nun teilweise aufgehoben.

Lesedauer: 3
Produktion

Konkret gilt dieses Verbot für alle Pflanzenschutzmittel, die einen der folgenden bienengefährdenden Wirkstoffe enthalten: Abamectin, Chlorantraniliprol, Deltamethrin, Dimpropyridaz, Emamectin, Ethofenprox, Flonicamid, Flupyradifuron, Lambda-Cyhalothrin, Milbemectin, Pyridaben, Spinetoram, Spinosad, Spirotetramat und Sulfoxaflor.
Wie in den vergangenen Jahren tritt das Verbot für die verschiedenen Höhenlagen schrittweise in Kraft und wird nach Ende der Obstblüte ebenso schrittweise wieder aufgehoben. Der Pflanzenschutzdienst des Landes weist zudem darauf hin, dass die Vorschriften und Hinweise auf den Etiketten der Pflanzenschutzmittel immer einzuhalten sind. Außerdem ist es auf jeden Fall verboten, blühende Pflanzen mit bienenschädlichen Pflanzenschutzmitteln zu behandeln. Im genannten Zeitraum müssen etwaige Behandlungen mit nicht bienengefährlichen Insektiziden außerhalb des Bienenfluges erfolgen. Zudem gibt der Pflanzenschutzdienst bekannt, dass als vorbeugende Maßnahme gegen die Verbreitung des Feuerbrandes durch die Bienen, das Verbringen von Bienenvölkern von einer Kernobstanlage in eine andere Kernobstanlage jeweils vom 1. April bis zum 15. Juni eines jeden Jahres verboten ist, es sei denn, die Bienenvölker wurden vorher mindestens 48 Stunden in einem geschlossenen Dunkelraum oder wenigstens 72 Stunden auf einer Meereshöhe von mindestens 1400 m gehalten.

Das Verbot wird für alle Sorten von Obstgehölzen in den Lagen von bis 500m Meereshöhe,  am Sonntag, den 19. April 2026 (24.00 Uhr) aufgehoben. In höher gelegenen Anbaulagen bleibt das Verbot bis auf Widerruf aufrecht.

LPA

Weitere Artikel zu diesem Thema